13. Dezember 2008

Die eigene Homepage des Makler - Teil III

Nachdem im ersten Teil dieser Serie die grundlegenden Fragen und im zweiten Teil die ersten Schritte zur eigenen Homepage behandelt wurden, soll in diesem Teil die rechtliche Seite geklärt werden. Dazu gehören die Behandlung des Teledienstgesetzes und die Haftung für den Betreiber einer Webseite.

Die Bedeutung des Teledienstgesetzes (TDG)
Alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste (ausgenommen Telekommunikationsdienste) sind im Sinne des Gesetzgebers Telemedien. Unter diesen Begriff fallen auch alle gewerblichen Webseiten. Der Dienstanbieter ist nach diesem Gesetz voll verantwortlich für die (eigenen) Inhalte seiner Seite. Das bedeutet, dass immer der Urheber des Inhalts (Content) verantwortlich ist. Bei der Veröffentlichung fremden Contents haftet also der entsprechende Urheber. Dies gilt jedoch nur solange, wie Sie keine Kenntnis von eventuellen Rechtsverstössen hatten.
Weiterhin wird verlangt, dass Sie an geeigneter Stelle die juristisch haftende Gesellschaft sowie vertretungsberechtigte Personen und Kontaktdaten veröffentlichen (s. “Was gehört ins Impressum”). Ziel ist es, die Rechtssicherheit und den Verbraucherschutz zu verbessern.

“Was gehört zur Anbieterkennzeichnung (Impresum)?”
Das TDG schreibt folgende Minimalangaben vor:

  • Vor- und Nachname, komplette Anschrift. Bei juristischen Personen die Rechtsform mit vertretungsberechtigten natürlichen Personen (bei einer GmbH also z. B. den/die Namen des/der Geschäftsführer(s)
  • Bei Führung einer handelsrechtlichen Firmenbezeichnung muss die Firma vollständig angegeben sein. Eintragungen in ein Register (Handelsregister, Vereinsregister, Handwerkskammer) müssen mit der entsprechenden Nummer angegeben werden
  • Kontaktdaten: Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, mindestens E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Fax-Nummer
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (falls vorhanden bzw. angebotene Leistungen einer behördlichen genehmigung bedürfen)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Angabe eines Verantwortlichen mit Namen und Anschrift bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten

Die gesetzliche Regelung sagt nicht, wo genau diese Angaben platziert werden müssen. Es heißt lediglich, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Oft sieht man einen Link “Impressum”, “Anbieterkennzeichnung” oder “Kontakt”. Alles drei entspricht - nach derzeitigem Stand - den Anforderungen.

“Haftet der Betreiber für verlinkte Inhalte?”
Die Idee des Internets war es, Informationen mit einander zu verbinden, also Seiten zu verlinken. Ein Link ist also nur ein Mittel, um den Zugang zu einem anderen Server/einer anderen Webseite zu ermöglichen. Für den Inhalt einer verlinkten Seite sind Sie im Allgemeinen nicht verantwortlich. Sie sind jedoch verpflichtet einen Link zu löschen, sobald Sie Kenntnis vom rechtswidrigen Charakter der verlinkten Inhalte erlangen. Sollten Sie also der Meinung sein, dass die verlinkte Seite “nicht ganz koscher” ist, gehen Sie lieber auf Nummer Sicher.
Auf vielen Webseiten findet man einen pauschalen Haftungsausschluss für verlinkte Inhalte. Meistens noch mit Bezug auf ein Urteil des LG Hamburgs (welches nie rechtskräftig wurde). Der Sinn ist recht umstritten, da man diese Aussage auch so auslegen könnte, dass man Kenntnis vom rechtswidrigen Inhalt hatte und sich damit abzusichern versucht. Internetrechtler empfehlen daher gezielte Hinweise auf den eigenen Seiten, welche Inhalte man meint - evtl. auch mit Datum der Verlinkung, um zu verdeutlichen, dass Sie keine Kenntnis eventueller nachträglichen Änderungen der externen Seite haben konnten.

“Fremder Content auf der eigenen Seite”
Prinzipiell ist es ja recht einfach, Inhalte anderer Seiten zu “übernehmen”. Doch kann dies schwere Folgen für Sie haben. Inhalte sind zumeist Urheberrechtlich geschützt und unterliegen einem Copyright. Wer ohne Erlaubnis Bilder, Texte o.ä. verwendet, muss mit empfindlichen Strafen in Form von kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen.

Fazit
Gehen Sie nicht zu sorglos mit den rechtlichen Bestimmungen zur Homepage um - es kann sehr teuer werden! Es gibt mehrere professionelle “Abmahnjäger” und Abmahnvereine, welche das Web durchforsten (über die Moral und Ethik dieser Leute will ich jetzt gar nicht reden). Für diese Spezies sind schon kleine formale Fehler ein Riesengeschäft. Zudem kann es bei Nichtbeachtung zu Bußgelder von bis zu 50.000 Euro kommen.

Bitte beachten Sie: Die hier präsentierten Inhalte dienen lediglich als Stütze und dienen Informationszwecken. Rechtliche Sicherheit bekommen Sie nur durch einen entsprechend zugelassenen Rechtsanwalt, den Sie im Zweifelsfalle kontaktieren sollten. Rechtsansprüche gegen digmatech können nicht geltend gemacht werden.

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