19. März 2009

Mietminderung aufgrund von Vandalismus

Die von einem Mieter eingereichte Mietminderung um 5 % wegen Schmierereien mit Farbe an Haustür und Briefkasten wurde von dem erzürnten Vermieter mit der Begründung zurückgewiesen, dass er an diesem Umstand keinerlei Schuld trage und nicht durch eine Minderung der Miete dafür zur Verantwortung zu ziehen sei. Doch dies stimmt nicht ganz…

Denn Graffiti und Schmierereien mit Farbe stellen einen Mangl des Miethauses dar. Vermieter haben jedoch die Pflicht, den vertragsmäßigen Zustand eines Miethauses oder einer Mietwohnung so zu erhalten, wie er bei Abschluss des Mietverhältnisses bestand. Dies gilt zudem für alle Grundstücks- und Gebäudeteile, die zur gemeinschaflichen Nutzung der Mieter bestimmt sind und umfasst somit auch Hauseingang samt Briefkästen und Klingelanlage wie auch Hausflur.

In diesem geschilderten Fall haben die Mieter also einen Anspruch darauf, dass die Farbschmierereien im Eingangsbereich des Mietobjekts beseitigt werden, wenn sich dieser zum Zeitpunkt der Anmietung in einem optisch einwandfreien Zustand befand.

Obwohl Vermieter nicht für den Vandalismus verantwortlich sind, liegt gesetzlich ein Mangel vor sobald der tatsächliche Zustand des Mietobjekts vom vertraglich vorausgesetzten Zustand abweicht; unabhängig von der Schuld des Vermieters.

Manche Gerichte stellen jedoch darauf ab, ob die Graffiti-Schmierereien erheblich sind und das ortsübliche Maß übersteigen. Die Grenze ist auf jeden Fall erreicht, wenn ein Haus einen verwahrlosten Eindruck macht.

Ein Kommentar

1. Kommentar Chris schrieb am 05. Juli 2009 um 13:38

Ich finde dieses Thema wird zur Zeit überbewertet und dramatisiert. Nur ein enorm geringer Prozentsatz der Vermieter wird von diesem Thema getroffen. Sicher, wenn ein Problem da ist mit solche´n Mietern wirds oft teuer. Ein gutes Instrument (von mehreren anderen) ist eine sorgfältig abgefragte Selbstauskunft, natürlich im seriösen zulässigen Rahmen.

Schreibe einen Kommentar

Folgende Tags sind erlaubt: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>