Auch in München keine kleineren Wohnungen für ALG II – Empfänger
Das Bundessozialgericht hatte über die Klage eines Arbeitslosengeld II –Empfängers zu entscheiden. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hatte dem Kläger mitgeteilt, dass er in einer zu großen Wohnung lebe und ihm das monatliche Arbeitslosengeld gesenkt. Die umstrittene Wohnung hat 56 qm.
Die ARGE teilte dem Kläger mit, dass anstatt der üblichen, den bayrischen Vorschriften für Wohnraumgröße entsprechenden, 50 qm für Singlehaushalte in München eine Höchstgrenze von 40 qm für Wohnungen von Singlehaushalten gelte, und er sich eine entsprechende Wohnung zu suchen habe. Das Landessozialgericht sah in der Wohnungsgrößenangabe einen Fehler der ARGE, wogegen diese Revision vor dem Bundessozialgericht eingelegt hat. Nach Ansicht der ARGE rechtfertige die Wohnungssituation in München von den Maximalgrenzen der bayrischen Bestimmungen zur Wohnungsförderung abzuweichen. Die ARGE argumentiert mit den höheren Durchschnittsmieten der bayrischen Metropole.
Das Bundessozialgericht hat das Urteil aufgehoben und zur Neuentscheidung zurück verwiesen. Für eine Entscheidung des Senats selbst fehlte es an einer Begründung des Landessozialgerichts, warum die Kosten der Unterkunft nicht angemessen seien. Gleichzeitig machten die Richter des Bundessozialgerichtes noch einmal klar, dass die Beschränkung der Wohnungsgröße durch die ARGE der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes widerspricht. Schlussendlich wies das Gericht auch darauf hin, dass eine über den grundsätzlichen Sechsmonatszeitraum hinaus gehender Anspruch auf teureren Wohnraum sich aus sozialen Gründen ergeben könne. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn minderjährige, schulpflichtige Kinder durch einen Umzug aus ihrem sozialen und schulischen Umfeld gerissen werden.
Trackback
RSS Feed







2 Kommentare
1.
ön schrieb am 03. März 2009 um 15:25
Sechsmontatszeitraum.. So so. Jetzt weiß ich auch, warum die BA mir meine “unangemessen hohen Kosten für Unterkunft” bis einschl. Juli zahlen will. Der Wohnraum ist ja mit 50m² zum Glück im Limit.
Meine Kosten übersteigen die Grenze übrigens um sagenhafte 12,00€. Wenn ich nicht sowieso umziehen würde, müsste ich glatt mal durch- bzw. der BA vorrechnen, ob sich ein Umzug innerhalb Hannovers, mit ihrer finanziellen Unterstützung, überhaupt lohnt. ^^
2.
Umzug München schrieb am 25. Mai 2010 um 19:14
Mann sollte zuerst einen Umzug sorgfältig planen und überlegen wen bei einem Umzug helfen kann. Umzugskosten sollte man ausgiebig berechnen können bevor man diese absetzen will.