Der Bundesgerichtshof hat entschiden, dass Kündigungen von Mietverhältnissen in einem Mehrfamilienhaus zwecks eines Abrisses rechtes sind.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine 1914 errichtete, stark sanierungsbedürftige Immobilie mit vier Mietwohnungen, welche der Eigentümer nach dem Abriss durch ein größeres Mehrfamilienhaus mit sechs Eigentumswohnungen ersetzen und diese veräußern wollte. Die baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abriss des bestehenden Wohngebäudes sowie die Baugenehmigung für das geplante Vorhaben wurden dem Eigentümer erteilt, so dass er sämtliche Mietverhältnisse kündigte.
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